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Mittwoch, 18. Juni 2025

Sedlmayr Grund und Immobilien AG: Nichtausschüttung der Dividende aufgrund erhobener Anfechtungsklage

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 18.06.2025 – Die Wirksamkeit sämtlicher Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Sedlmayr Grund und Immobilien AG („Gesellschaft“) vom 13. Mai 2025 – einschließlich des Gewinnverwendungsbeschlusses unter Tagesordnungspunkt 2 – stand unter der aufschiebenden Bedingung, dass gegen den jeweiligen Beschluss nicht fristgerecht Anfechtungsklage erhoben wird. Das Landgericht München I hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung, insbesondere gegen den Gewinnverwendungsbeschluss, fristgerecht Anfechtungsklage erhoben worden ist. Die aufschiebende Bedingung ist aufgrund der Anfechtungsklage nicht eingetreten und der Gewinnverwendungsbeschluss ist daher unwirksam, sodass eine Ausschüttung der Dividende nicht erfolgt.

Die Gesellschaft hat mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 10. Juni 2025 vorsorglich zu einer ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, dem 18. Juli 2025, um 10:00 Uhr (MESZ) eingeladen. In dieser Hauptversammlung soll erneut über die Verwendung des Bilanzgewinns beschlossen werden.

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