von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem bereits seit 2012 laufenden Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Landesbank Berlin Holding AG hatte das Landgericht Berlin die Barabfindung erstinstanzlich mit Beschluss vom 15. November 2022 auf EUR 4,49 je Aktie angehoben (Erhöhung um fast 12 %).
Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung hatten sowohl Antragsteller wie auch die Antragsgegnerin Beschwerden eingereicht. Diesen Beschwerden hat das Landgericht Berlin II mit Beschluss vom 26. März 2024 nicht abgeholfen.
Der Nichtabhilfebeschluss ist allerdings erst kürzlich beim Kammergericht, dem Oberlandesgericht für Berlin, eingegangen. Das Kammergericht teilte mit, dass angesichts der angespannten Geschäftslage eine abschließende Beratung der Sache voraussichtlich nicht vor Ablauf von zwei Jahren erfolgen könne. Für einen Vortrag zur Sache setzte das Gericht eine Frist bis zum 30. Juni 2026.
KG, Az. 2 W 17/15 SpruchG
LG Berlin, Beschluss vom 15. November 2022, Az. 102 O 100/12 .SpruchG
Svinova u.a. ./. Beteiligungsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG
Svinova u.a. ./. Beteiligungsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG
123 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, Stuttgart
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