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Freitag, 13. Juni 2025

APONTIS PHARMA AG: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs auf EUR 10,40 festgelegt

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Monheim am Rhein, 13. Juni 2025. Die APONTIS PHARMA AG gibt bekannt, dass die Zentiva AG dem Vorstand der APONTIS PHARMA AG heute ein konkretisiertes Verlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG i. V. m. §§ 327a ff. AktG zur Einberufung der Hauptversammlung der APONTIS PHARMA AG zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der APONTIS PHARMA AG auf die Zentiva AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung übermittelt hat.

Die Zentiva AG hält derzeit rund 91,95 % und nach Abzug der eigenen Aktien gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 UmwG rund 93,83 % des Grundkapitals der APONTIS PHARMA AG und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG. Die Zentiva AG hat die Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von EUR 10,40 je Aktie der APONTIS PHARMA AG festgelegt. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat bereits in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigen wird.

Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der APONTIS PHARMA AG und der Zentiva AG wird noch am heutigen Tage stattfinden. Auf der Hauptversammlung der APONTIS PHARMA AG, die voraussichtlich am 29. Juli 2025 stattfinden wird, soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der APONTIS PHARMA AG auf die Zentiva AG gegen eine Barabfindung von EUR 10,40 je Aktie beschlossen werden.

Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der APONTIS PHARMA AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der APONTIS PHARMA AG sowie von der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Zentiva AG ab.

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