Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung
Gegen den von der Hauptversammlung der Fernheizwerk Neukölln AG am 12. Juni 2025 gefassten Beschluss zur Zahlung einer Dividende von EUR 0,70 je nennwertloser Stückaktie hat ein Aktionär Widerspruch zu Protokoll erklärt. Da nicht auszuschließen ist, dass von diesem Aktionär Klage gegen den Dividendenbeschluss erhoben wird, stellt die Gesellschaft die Auszahlung der Dividende zurück, bis geklärt ist, ob gegen den Dividendenbeschluss Klage erhoben worden ist oder nicht und – sollte Klage erhoben worden sein – geprüft worden ist, ob trotz einer etwaigen Klageerhebung eine Auszahlung der Dividende erfolgen kann.
Berlin, 12. Juni 2025
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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