von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Gegen
diese erstinstanzliche
Entscheidung haben sowohl die Antragsgegnerin wie auch 20 Antragsteller
Beschwerden eingelegt. Das OLG Düsseldorf hatte den Beschwerdeführern Frist zur
Beschwerdebegründung bis zum 8. Dezember 2023 gesetzt. Entsprechend der gerichtlichen Verfügung vom 12. Dezember 2023 können der
gemeinsame Vertreter und die jeweiligen Beschwerdegegner bis zum 8. März 2024 zu den Beschwerdebegründungen Stellung
nehmen.
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Carsten Heise, c/o von Woedtke & Partner, 40212 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, DMG MORI GmbH:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, 70597 Stuttgart
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