- Vorstand und Aufsichtsrat von EQS veröffentlichen gemeinsame begründete Stellungnahme zum öffentlichen Übernahmeangebot von Thoma Bravo
- Angebotspreis von EUR 40,00 je EQS-Aktie enthält eine attraktive Prämie von 61 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der EQS-Aktie der vergangenen drei Monate vor (und einschließlich) dem 15. November 2023
-Vorstand und Aufsichtsrat von EQS empfehlen den EQS-Aktionären, das Angebot anzunehmen
- Vorstand und Aufsichtsrat von EQS begrüßen die Absichten der Bieterin, insbesondere zur Schaffung einer langfristigen strategischen Partnerschaft
- Annahmefrist läuft bis zum 12. Januar 2024
München, Deutschland – 13. Dezember 2023 – Vorstand und Aufsichtsrat der EQS Group AG („EQS“) haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme zum öffentlichen Übernahmeangebot der Pineapple German Bidco GmbH (die „Bieterin“) an alle EQS-Aktionäre für ihre EQS-Aktien (das „Angebot“) abgegeben. Die Bieterin ist eine Holdinggesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von Thoma Bravo, L.P. verwaltet und/oder beraten werden (zusammen „Thoma Bravo“). Nach sorgfältiger und eingehender Prüfung der am 4. Dezember 2023 von der Bieterin veröffentlichten Angebotsunterlage empfehlen der Vorstand und Aufsichtsrat von EQS den EQS-Aktionären, das Angebot anzunehmen.
Vorstand und Aufsichtsrat von EQS sind der Ansicht, dass das Angebot im Interesse von EQS, der EQS-Aktionärinnen und Aktionären und der Arbeitnehmer von EQS liegt. Die beiden Gremien begrüßen und unterstützen daher das Angebot. Dabei ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat von EQS der Angebotspreis in Höhe von EUR 40,00 je EQS-Aktie aus finanzieller Sicht fair, und entspricht einer attraktiven Prämie von 61 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der EQS-Aktie der vergangenen drei Monate vor (und einschließlich) dem 15. November 2023. Darüber hinaus begrüßen Vorstand und Aufsichtsrat von EQS die in der Angebotsunterlage niedergelegte Absicht der Bieterin, mit der Durchführung der Transaktion eine langfristige strategische Partnerschaft zu Unterstützung der aktuellen Geschäftsstrategie von EQS durch Ausbau ihrer Position als führender internationaler und Cloud-basierter RegTech-Softwareanbieter in den Bereichen Investor Relations, Compliance und Nachhaltigkeit zu schaffen.
Der Vorstandsvorsitzende und Gründer von EQS, Achim Weick, hat bereits für einen Teil seiner EQS-Aktien das Angebot angenommen. Bezüglich eines weiteren Teils seiner EQS-Aktien wird sich Achim Weick neben Thoma Bravo in der neue Holdingstruktur der Bieterin rückbeteiligen. Auch die übrigen Mitglieder des Vorstands und die Mitglieder des Aufsichtsrats von EQS erachten den Angebotspreis als fair und beabsichtigen, für alle von ihnen gehaltenen EQS-Aktien das Angebot anzunehmen.
Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat von EQS entspricht im Wesentlichen der von § 27 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) vorgesehenen Form. Eine gesetzliche Pflicht zur Abgabe einer begründeten Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat von EQS besteht vorliegend mangels Anwendbarkeit des WpÜG nicht. Die gemeinsame begründete Stellungnahme ist auf der Internetseite von EQS unter https://eqs.com unter der Rubrik „Über EQS Group“, „Investoren“ in englischer Sprache veröffentlicht und wird auch in unverbindlicher deutscher Übersetzung bereitgestellt. Maßgeblich ist allein die englische Fassung.
Die Annahmefrist des Angebots hat mit Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 4. Dezember 2023 begonnen und endet am 12. Januar 2024 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Alle relevanten Details zu den Bedingungen und Regelungen, sowie insbesondere zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage dargestellt, die auf der folgenden Internetseite der Bieterin abrufbar ist: https://www.cloud-solutions-offer.com. Um ihre Aktien in das Übernahmeangebot einzuliefern, sollten sich die Aktionäre direkt an ihre depotführende Bank wenden.
Wichtiger Hinweis
Allein die begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat von EQS ist maßgeblich. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterungen oder Ergänzungen zu den Aussagen in der begründeten Stellungnahme dar.
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