Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Lehrte, 18. Dezember 2023 – Wie durch die HELMA Eigenheimbau AG (ISIN: DE000A0EQ578 / WKN A0EQ57) in der Ad-hoc-Mitteilung vom 08.12.2023 angekündigt, ist nunmehr eine finale Einigung über die Sanierungsvereinbarung erzielt worden. Damit erhält die HELMA Eigenheimbau AG auf Basis der derzeitigen Planungen eine belastbare Basis für ihr unternehmerisches Handeln und die Neuausrichtung des Unternehmens im Sanierungszeitraum bis Ende 2027.
Auf der Fremdkapitalseite sieht die Sanierungsvereinbarung insbesondere die Anpassung von Darlehens- und Tilgungsstrukturen der bestehenden Schuldscheindarlehen und Betriebsmittelkreditlinien, Zinsstundungsoptionen und die Prolongation von Projektfinanzierungen vor. Auf der Eigenkapitalseite wird die bereits angekündigte Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss mit einer Zuführung von nominal 3,2 Millionen Euro in das Grundkapital die finanzielle Restrukturierung unterstützen. Zudem hat sich die Gesellschaft in der Sanierungsvereinbarung verpflichtet, im Sanierungszeitraum keine Dividende oder sonstige Ausschüttung an die Aktionäre vorzuschlagen.
Wie ebenfalls bereits angekündigt, soll kurzfristig die Anzeige des Restrukturierungsvorhabens sowie daran anschließend die Veröffentlichung des Restrukturierungsplans erfolgen.
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