von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Dürkopp Adler AG, ein führender Hersteller von Industrienähmaschinen, hatte das LG Dortmund mit Beschluss vom 22. März 2023 die Spruchanträge zurückgewiesen.
Mehrere Antragsteller haben gegen
diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Das OLG Düsseldorf hat den Beschwerdeführern mit Verfügung vom 4. Dezember 2023 zur (ergänzenden) Begründung der Beschwerden eine Frist bis zum 12. April 2024 gesetzt. Danach können die Antragsgegnerin und der gemeinsame Vertreter Stellung nehmen.
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Dürkopp Adler GmbH (rechtsformwechselnd umgewandelt aus der Dürkopp Adler AG)
113 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Noerr LLP, 80333 München (RA Dr. Philipp Göz)
Auftragsgutachterin: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main
Prüferin: ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf
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