von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
LG München I, Az. 5 HK O 4594/17
Deutsche Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger und Aktionäre e.V. u.a. . /. Hans-Dieter Lorenz
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, 80331 München
Antragsgegner Hans-Dieter Lorenz: bislang anwaltlich nicht vertreten
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Ariston Real Estate AG, München, hat der Antragsgegner, Herrn Hans-Dieter Lorenz, nach einer gerichtlichen Aufforderung die seiner von ihm selbst erstellten Unternehmensbewertung zugrunde liegenden Grundstücksbewertungsgutachten vorgelegt (siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/12/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_21.html). Diese Gutachten erfüllen allerdings nicht die Voraussetzungen eines vollwertigen Gutachtens nach § 194 BauGB und sind damit nach Auffassung der Antragsteller unzureichend.
Das Landgericht hatte zunächst einen Verhandlungstermin auf den 25. Januar 2018 anberaumt, diesen dann aber wieder verschoben. Neuer Verhandlungstermin ist am Donnerstag, den 30. August 2018, 10:30 Uhr.
LG München I, Az. 5 HK O 4594/17
Deutsche Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger und Aktionäre e.V. u.a. . /. Hans-Dieter Lorenz
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, 80331 München
Antragsgegner Hans-Dieter Lorenz: bislang anwaltlich nicht vertreten
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