Ad-Hoc-Meldung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung
13.08.2018 - Der Beschluss der Hauptversammlung der 1st RED AG, Hamburg, vom 28.03.2018 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der 1st RED AG auf die Garbe Holding GmbH & Co. KG, Hamburg, als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 0,56 je Aktie wurde am heutigen Tage in das Handelsregister der 1st RED AG eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der 1st RED AG auf die Garbe Holding GmbH & Co. KG als Hauptaktionär übergegangen.
Die Börsennotierung der Aktien der 1st RED AG wird voraussichtlich in Kürze eingestellt.
Infolge des im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs vereinbarten Erhöhungsbetrags in Höhe von EUR 0,10 beträgt die Gesamtabfindung EUR 0,66 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie.
1st RED AG
Der Vorstand
13.08.2018 - Der Beschluss der Hauptversammlung der 1st RED AG, Hamburg, vom 28.03.2018 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der 1st RED AG auf die Garbe Holding GmbH & Co. KG, Hamburg, als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 0,56 je Aktie wurde am heutigen Tage in das Handelsregister der 1st RED AG eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der 1st RED AG auf die Garbe Holding GmbH & Co. KG als Hauptaktionär übergegangen.
Die Börsennotierung der Aktien der 1st RED AG wird voraussichtlich in Kürze eingestellt.
Infolge des im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs vereinbarten Erhöhungsbetrags in Höhe von EUR 0,10 beträgt die Gesamtabfindung EUR 0,66 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie.
1st RED AG
Der Vorstand
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