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Donnerstag, 22. Oktober 2026

Update: BGH hebt Entscheidung des OLG Schleswig zur Unzulässigkeit eines Spruchantrags auf

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG Schleswig) hatte im letzten Jahr einen Antrag auf gerichtliche Bestimmung einer höheren Barabfindung nach einem Squeeze-out wegen Rechtsmissbrauchs verworfen (Beschluss vom 17. Juni 2025, Az. 9x W 13/24). Die Entscheidung betrifft den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Team Agrar AG. Wir hatten hierzu berichtet: SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: OLG Schleswig: Kann ein Aktienerwerb nach der Squeeze-out-Ankündigung den Spruchantrag unzulässig machen?

Der BGH hat kürzlich auf die (vom OLG zugelassene) Rechtsbeschwerde der Antragstellerin hin die Entscheidung des OLG Schleswig aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

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