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Montag, 12. Oktober 2026

Erfolgreiches Übernahmeangebot: VINCI Energies Deutschland Enterprise Solutions AcquiCo SE hält nunmehr 80,86 % des Grundkapitals von ALL FOR ONE bzw. ca. 87,33 % abzüglich eigener Aktien

VINCI Energies Deutschland Enterprise Solutions AcquiCo SE
München

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

DieVINCI Energies Deutschland Enterprise Solutions AcquiCo SE, Frankfurt am Main, Deutschland (die „Bieterin“) hat am 12. August 2026 die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Übernahmeangebot“) an die Aktionäre der ALL FOR ONE GROUP SE, Filderstadt, Deutschland („ALL FOR ONE“) zum Erwerb sämtlicher nicht bereits unmittelbar von der Bieterin gehaltenen auf den Namen lautenden Stückaktien der ALL FOR ONE (ISIN DE0005110001) (die „ALL FOR ONE-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 67,50 je ALL FOR ONE-Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme dieses Übernahmeangebots endete am 15. September 2026, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Die weitere Frist für die Annahme dieses Übernahmeangebots gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WpÜG begann am 19. September 2026 und endete am 2. Oktober 2026, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York) (die „Weitere Annahmefrist“).

I. Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG


1. Bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist am 2. Oktober 2026, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) (der „Meldestichtag“) ist das Übernahmeangebot für insgesamt 3.512.303 ALL FOR ONE-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 70,50 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte von ALL FOR ONE. Abzüglich der zum Meldestichtag von der ALL FOR ONE gehaltenen 368.966 ALL FOR ONE-Aktien, entspricht dies einem Anteil von ca. 76,14 % der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte von ALL FOR ONE.

2. Zum Meldestichtag hält die Bieterin unmittelbar insgesamt 516.054 ALL FOR ONE-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 10,36 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte an ALL FOR ONE. Abzüglich der zum Meldestichtag von der ALL FOR ONE gehaltenen 368.966 ALL FOR ONE-Aktien entspricht dies einem Anteil von ca. 11,19 % der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte von ALL FOR ONE. Die mit diesen ALL FOR ONE-Aktien verbundenen Stimmrechte werden den Bieter-Mutterunternehmen (wie in Ziffer 6.3 der Angebotsunterlage definiert) gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG zugerechnet.

3. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen unmittelbar oder mittelbar ALL FOR ONE-Aktien oder nach §§ 38, 39 WpHG mitzuteilende Instrumente in Bezug auf Stimmrechte von ALL FOR ONE. Darüber hinaus werden ihnen auch keine weiteren Stimmrechte nach § 30 WpÜG zugerechnet.

4. Die Gesamtzahl der ALL FOR ONE-Aktien, für die das Angebot am Meldestichtag angenommen wurde, zuzüglich der ALL FOR ONE-Aktien, die von der Bieterin sowie von mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen unmittelbar oder mittelbar gehalten werden, beläuft sich am Meldestichtag demnach auf 4.028.357 ALL FOR ONE-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 80,86 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von ALL FOR ONE. Abzüglich der zum Meldestichtag von der ALL FOR ONE gehaltenen 368.966 ALL FOR ONE-Aktien, entspricht dies einem Anteil von ca. 87,33 % der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte von ALL FOR ONE.

II. Status des Eintritts der Angebotsbedingungen

1. Gemäß Ziffer 12 der Angebotsunterlage werden das Übernahmeangebot und die Verträge, die durch Annahme des Übernahmeangebots mit Aktionären der ALL FOR ONE zustande kommen, nur vollzogen, wenn die in Ziffer 12.1 der Angebotsunterlage aufgeführten Bedingungen (die „Angebotsbedingungen“) (i) innerhalb des relevanten Zeitrahmens eingetreten sind oder (ii) die Bieterin auf diese bis zu einem Arbeitstag vor Ablauf der Annahmefrist (und vor Nichteintritt der jeweiligen Angebotsbedingung) wirksam verzichtet hat.

2. Wie bereits zuvor mitgeteilt, sind die folgenden in der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen bereits vor Veröffentlichung dieser Mitteilung eingetreten: Ziffer 12.1.1 (Mindestannahmeschwelle), Ziffer 12.1.2a) (fusionskontrollrechtliche Freigabe in der EU), Ziffer 12.1.2b) (fusionskontrollrechtliche Freigabe im Königreich Saudi-Arabien), Ziffer 12.1.3 (keine Kapitalmaßnahmen), Ziffer 12.1.4 (keine Insolvenz der ALL FOR ONE oder Mitglieder der ALL FOR ONE-Gruppe), Ziffer 12.1.5 (keine wesentliche nachteilige Veränderung bei ALL FOR ONE) und Ziffer 12.1.6 (kein wesentlicher Compliance-Verstoß).

3. Damit sind sämtliche in der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen eingetreten.

III. Abwicklung des Übernahmeangebots


Die Abwicklung des Übernahmeangebots erfolgt gemäß Ziffer 13.6 der Angebotsunterlage unverzüglich, spätestens jedoch am achten Bankarbeitstag (wie in Ziffer 2.1 der Angebotsunterlage definiert) nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, also spätestens am 19. Oktober 2026. Es wird erwartet, dass die Abwicklung des Übernahmeangebots am 13. Oktober 2026 stattfindet.

IV. Einstellung des Börsenhandels der Zum Verkauf Eingereichten ALL FOR ONE-Aktien


Der Handel mit den Zum Verkauf Eingereichten ALL FOR ONE-Aktien (ISIN DE000A41YH20) (wie in Ziffer 3 der Angebotsunterlage definiert) im regulierten Markt mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse wird mit Ablauf des heutigen Tages eingestellt.

Frankfurt am Main, 7. Oktober 2026

VINCI Energies Deutschland Enterprise Solutions AcquiCo SE

Wichtiger Hinweis:


Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von ALL FOR ONE-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von ALL FOR ONE-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt. Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das Angebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von ALL FOR ONE-Aktien können sich nicht darauf berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das Übernahmeangebot nach dem jeweils geltenden nationalen Recht untersagt wäre.

Die Bieterin und mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG sowie deren Tochterunternehmen behalten sich das Recht vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen weitere ALL FOR ONE-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt börslich oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen den anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts und der Rule 14e-5 des Securities Exchange Act von 1934 entsprechen. Das veröffentlichte Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für börsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichen Aspekten von denen in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Rechtsordnungen unterscheiden.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung

im Internet unter: https://www.afo-offer.com

im Internet am: 07. Oktober 2026

Frankfurt am Main, den 07. Oktober 2026

VINCI Energies Deutschland Enterprise Solutions AcquiCo SE

Quelle: Bundesanzeiger vom 7. Oktober 2026


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Anmerkung der Redaktion: Bei Erreichen der Schwelle von 90 % könnte ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out folgen. 

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