Solaris SE
Berlin
Bekanntmachung der Klageerhebung gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 AktG
Gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär gegen die auf der Hauptversammlung vom 30. Juni 2026 unter den Tagesordnungspunkten 4 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2025), 5 (Wahl des Aufsichtsrats der Solaris SE) und 7 (Beschlussfassung über aktienrechtlichen Squeeze-Out) gefassten Beschlüsse Anfechtungs- und hilfsweise Nichtigkeitsklage erhoben hat und zwei weitere Aktionäre gegen den auf der Hauptversammlung vom 30. Juni 2026 zu Tagesordnungspunkt 7 gefassten Beschluss Anfechtungs- und hilfsweise Nichtigkeitsklage erhoben haben.
Die Klagen sind vor dem Landgericht Berlin II, Kammer für Handelssachen, unter den Aktenzeichen 97 O 71/26 sowie 100 O 72/26 anhängig.
Berlin, im Oktober 2026
Solaris SE
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 13. Oktober 2026
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