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Mittwoch, 14. Oktober 2026

Anfechtungsklagen gegen den Squeeze-out-Beschluss bei der Solaris SE

Solaris SE
Berlin

Bekanntmachung der Klageerhebung gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär gegen die auf der Hauptversammlung vom 30. Juni 2026 unter den Tagesordnungspunkten 4 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2025), 5 (Wahl des Aufsichtsrats der Solaris SE) und 7 (Beschlussfassung über aktienrechtlichen Squeeze-Out) gefassten Beschlüsse Anfechtungs- und hilfsweise Nichtigkeitsklage erhoben hat und zwei weitere Aktionäre gegen den auf der Hauptversammlung vom 30. Juni 2026 zu Tagesordnungspunkt 7 gefassten Beschluss Anfechtungs- und hilfsweise Nichtigkeitsklage erhoben haben.

Die Klagen sind vor dem Landgericht Berlin II, Kammer für Handelssachen, unter den Aktenzeichen 97 O 71/26 sowie 100 O 72/26 anhängig. 

Berlin, im Oktober 2026

Solaris SE
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 13. Oktober 2026

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