von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Tion Renewables AG zugunsten der Boè AcquiCo GmbH (zuvor: Hopper BidCo GmbH), ein Transaktionsvekikel von EQT-Fonds, hat das LG München I auf Anfrage mitgeteilt, dass bisher weiterhin keine Antragserwiderung vorliege. Man habe die von der Antragsgegnerin beauftragte Kanzlei Milbank an die Mitteilung des aktuellen Sachstandes von Vergleichsverhandlungen erinnert. Sollten keine Fortschritte in Richtung einer gütlichen Beilegung des Verfahrens erzielt worden sein, werde erwogen, zunächst einen Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen.LG München I, Az. 5 HK O 6127/24
Weber, M. u.a. ./. Boè AcquiCo GmbH
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