von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem
Ausschluss
der Minderheitsaktionäre bei
der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG, Essen, hat das LG Dortmund mit Beschluss vom 11. März 2024 die Spruchanträge
zurückgewiesen. Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche
Entscheidung Beschwerde
eingelegt. Über diese entscheidet das OLG Düsseldorf.
Deutsche Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger und Aktionäre e.V. u.a. ./. Thelen Holding GmbH
60 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigter der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte aurantia., 46117 Oberhausen
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