von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der
Kabel Deutschland Holding AG zugunsten der zum Telekommunikationskonzern
Vodafone gehörenden Hauptaktionärin Vodafone Vierte Verwaltungs AG
(inzwischen verschmolzen auf die Vodafone GmbH) hatte das LG München I die
eingereichten Spruchanträge zu dem führenden Verfahren mit dem
Aktenzeichen 5 HK O 13089/23 verbunden. Die Antragsteller und der gemeinsame Vertreter können bis zum 15. November 2024 zu der Antragserwiderung Stellung nehmen.
Angesichts eines bervostehenden Richterwechsels in einem Jahr und der bis dahin erforderlichen Aufarbeitung älterer Verfahren hat das Gericht bislang keinen Verhandlungstermin abberaumt.
Nach Maßgabe des auf
Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG am 8. September 2023
gebilligten Übertragungsbeschlusses erhielten die Minderheitsaktionäre
eine von der Antragsgegnerin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR
93,- je Aktie. Dieser Betrag war von den Antragstellern als deutlich zu
niedrig kritisiert worden. Dies zeigt sich auch an dem Erwerbsangebot, mit dem Vodafone im Jahr 2021 Aktien der Gesellschaft zum Preis von EUR 103,- je Aktie gekauft habe.
LG München I, Az. 5 HK O 13089/23
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Vodafone GmbH (früher bis zum 1. Dezember 2023: Vodafone Vierte Verwaltungs AG)
85 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Wirth, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Linklaters LLP, 60329 Frankfurt am Main
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen