Erms-Neckar-Bahn Eisenbahninfrastruktur Aktiengesellschaft
Bad Urach
Amtsgericht Stuttgart, HRB 360851
Bekanntmachung der Erhebung einer Nichtigkeitsklagegemäß §§ 249 Abs. 1 Satz 1
i.V.m. 246 Abs. 4 Satz 1 AktG
Gemäß §§ 249 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär gegen die folgenden, auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 21. Dezember 2023 gefassten Beschlüsse:
• Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Zustimmung zur Ausgliederung des gesamten Geschäftsbetriebs und zum Entwurf des Ausgliederungsplans vom 15. November 2023),
• Tagesordnungspunkt 3 (Beschlussfassung über die Zustimmung zum Verkauf von 51 % der Geschäftsanteile an der neu zu gründenden RSBNA Erms-Neckar-Bahn Schieneninfrastruktur GmbH an den Zweckverband Regional-Stadtbahn Neckar-Alb),
• Tagesordnungspunkt 4 (Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstands und entsprechende Änderung von § 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung),
• Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Änderung von § 12 Absatz 3 (Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats) der Satzung),
• Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Änderung von § 21 Absatz 4 (Einberufung der Hauptversammlung) der Satzung),
• Tagesordnungspunkt 8 (Beschlussfassung über die Änderung von § 29 der Satzung)Nichtigkeitsklage erhoben und beantragt hat, die Nichtigkeit der vorgenannten Beschlüsse festzustellen.
Die Klage ist beim Landgericht Stuttgart - Commercial Court - unter dem Aktenzeichen 31 O 2/24 KfH rechtshängig. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde auf Mittwoch, den 19. Juni 2024, 14.00 Uhr, bestimmt.
Bad Urach, im Mai 2024
Erms-Neckar-Bahn Eisenbahninfrastruktur Aktiengesellschaft (ENAG)
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 24. Mai 2024
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