von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem im Januar 2014 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Terex Material Handling & Port Solutions AG (danach formwechselnd umgewandelt in Terex MHPS GmbH und zu EUR 1,13 Mrd. an das finnische Unternehmen Konecranes weiterverkauft) hatte das LG Düsseldorf mit Beschluss vom 13. Juli 2020 die Spruchanträge zurückgewiesen. Die dagegen von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden hat das OLG Düsseldorf nunmehr mit Beschluss vom 25. April 2024 zurückgewiesen. Das Spruchverfahren ist damit ohne Erhöhung der Barabfindung beendet.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2024, Az. I-26 W 2/21 AktE
LG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Juli 2020, Az. 31 O 6/14 AktE
Zürn u.a. ./. Terex Deutschland GmbH (früher: Terex Industrial Holding GmbH, zuvor: Terex Industrial Holding AG)86 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Terex Industrial Holding GmbH:Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 40545 Düsseldorf
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