von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Überprüfungsverfahren zu dem auf der außerordentlichen Hauptversammlung
der conwert Immobilien Invest SE, Wien, am 29. August 2017 beschlossenen
Gesellschafterausschluss zugunsten der Vonovia SE hatte das Gremium zur
Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG ("Gremium") den Sachverständigen WP Prof. Dr.
Rabel um eine Stellungnahme zu zwei zwischenzeitlich eingereichten
Privatgutachten gebeten:
"Das Gremium beauftragt den SV Univ.-Prof. Dr. Klaus
Rabel, zu den beiden vorgelegten Privatgutachten der IVC vom 27.10.2022
und 01.08.2023 binnen sechs Wochen Stellung zu nehmen, insbesondere
dazu, ob diese Änderungen seiner Gutachten erforderlich machen."
Prof. Rabel hat angesichts des Umfangs der vorgelegten Privatgutachten der IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft das Gremium um Fristverlängerung bis zum 31. Januar 2024 gebeten, die ihm wie beantragt gewährt worden ist.
Das Verfahren hatte sich durch den Tod des zunächst beauftragten Sachverständigen verzögert. Der zunächst vom
Gremium bestellte Sachverständige Prof. Dr. Thomas Keppert verstarb Ende
2020. Das Gremium hatte daraufhin Herrn Prof. Dr. Klaus Rabel, Rabel & Partner GmbH, zum
Sachverständigen bestellt. Prof. Keppert war in seinen letzten
Stellungnahmen ("Keppert II") zu einem Wert je conwert-Aktie in Höhe von
EUR 22,59 gekommen, nachdem er in seinem Gutachten vom 12. März 2020
("Keppert I") zunächst einen Unternehmenswert von EUR 31,61 je Aktie
ermittelt hatte. Herr Prof. Rabel kam in seinem Ende 2021 vorgelegten
Gutachten dagegen auf einen Wert von EUR 18,13 je conwert-Aktie. Die
Vonovia SE hatte eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 17,08 je
conwert-Aktie angeboten.
Gremium, Gr 5/18
Handelsgericht Wien, Az. 75 Fr 17511/17z
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Bernhard Garger, 1010 WienAntragsgegnerin: Vonovia SE
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Freshfiels Bruckhaus Deringer, A-1010 Wien
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