LS INVEST AG
Duisburg
Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG
Duisburg
Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG
Gemäß § 246 Abs. 4 AktG gibt der Vorstand der LS INVEST AG bekannt, dass von einer Aktionärin eine aktienrechtliche Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben worden ist, die unter dem Aktenzeichen 33 O 74/23 beim Landgericht Düsseldorf, 3. Kammer für Handelssachen, anhängig ist. Die Klägerin beantragt mit ihrer Klage:
„1. Der Beschluss der Hauptversammlung der Beklagten vom 22. Juni 2023
a. zu Tagesordnungspunkt 9.1 Unterpunkt 1 betreffend den Antrag der Newinvest Asset Beteiligungs GmbH auf (Erneute) Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen, § 147 Abs. 1 AktG ─ gegen die (ehemaligen) Vorstandsmitglieder Gonzalo Javier Betancor Bohn sowie Jordi Llinas Serra,
b. zu Tagesordnungspunkt 9.1 Unterpunkt 2 betreffend den Antrag der Newinvest Asset Beteiligungs GmbH auf (Erneute) Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen, § 147 Abs. 1 AktG ─ gegen die (z.T. ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder) Santiago de Armas Farina, Dr. Hans Vieregge, Francisco Lopez Sanchez, Roberto Lopez Sanchez, Antonio Rodriguez Perez sowie Augustin Manrique de Lara y Benitez de Lugo,
c. zu Tagesordnungspunkt 9.1 Unterpunkt 3 betreffend den Antrag der Newinvest Asset Beteiligungs GmbH auf (Erneute) Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen, § 147 Abs. 1 AktG ─ und gegen die herrschenden Unternehmen bzw. Personen, die die jeweiligen Geschäfte/Maßnahmen veranlasst haben: Creativ Hotel Buenaventura S.A.U., Lopesan Touristik S.A., Hijos de Francisco Lopez Sanchez S.A. sowie Invertur Helsan S.L.U. sowie Herrn Eustasio Lopez Gonzalez, Spanien,
und
d. zu Tagesordnungspunkt 9.2 betreffend den Antrag der Newinvest Asset Beteiligungs GmbH auf Bestellung eines besonderen Vertreters, § 147 Abs. 2 AktG
wird jeweils für nichtig erklärt;
hilfsweise: die Nichtigkeit der vorgenannten Beschlüsse wird festgestellt.“
Ein Termin wurde noch nicht anberaumt.
Duisburg, im September 2023
LS INVEST AG
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 6. Oktober 2023
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