von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der ISRA VISION AG hatte das LG Frankfurt am Main die Sache am 21. Juli 2022 verhandelt und mit Beschluss vom gleichen Tag die Spruchanträge zurückgewiesen. Das Landgericht stellte dabei maßgeblich auf den durchschnittlichen Börsenkurs ab.
Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Das über diese Beschwerden entscheidene OLG Frankfurt am Main hatte mit Verfügung vom 7. Juli 2023 mitgeteilt, abweichend von der erstinstanzlichen Entscheidung die Schätzung des inneren Wertes der Gesellschaft zumindest auch auf den Ertragswert zu stützen. Das OLG hat nunmehr Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 11. Januar 2024, 11:00 Uhr, anberaumt.
Zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung hat das OLG der ebenfalls zum Termin zu ladenden sachverständigen Prüferin aufgegeben, zu folgenden Einwänden/Fragen einiger Antragsteller bis zum 1. Dezember 2023 schriftlich Stellung zu nehmen:
"1. In Anbetracht der Höhe der geplanten Thesaurierungen in den ersten vier Jahren der Detailplanungsphase sei ein negatives Finanzergebnis in dieser Zeit widersprüchlich.
2. Weshalb hat man auf die Heranziehung des eigenen Betas der Gesellschaft mit einem Beobachtungszeitraum bis zur Bekanntgabe des freiwilligen Übernahmeangebots der Copco Germany Holding AG am 10. Februar 2020 verzichtet?
3. Besteht aus Sicht der sachverständigen Prüferin ein signifikanter Zusammenhang zwischen der Konzerneinbindung einer Gesellschaft und der Höhe ihres Betafaktors und - sofern dieser Zusammenhang bejaht wird – inwieweit hat dies bei der Auswahl der Peer group Unternehmen im vorliegenden Fall Berücksichtigung gefunden?
4. Lag die schriftliche Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und der Atlas Copco Gruppe betreffend die geplante gemeinsame Zusammenarbeit bei der Erstellung des Prüfberichts der sachverständigen Prüferin vor? Inwieweit hat die Vereinbarung Niederschlag in der Planung der Synergieeffekte gefunden?"
OLG Frankfurt am Main, Az. 21 W 129/22
LG Frankfurt a. M., Az. 3-05 O 57/21
SCI AG u.a. ./. ISRA VISION GmbH (zuvor: ISRA VISION AG, vormals: Atlas Copco Germany Holding AG)
70 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Alexander Hess, c/o Reitmaier Rechtsanwälte, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:Rechtsanwälte Gibson Dunn & Crutcher LLP, 60310 Frankfurt am Main
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