Die außerordentlichen Hauptversammlung der Triplan AG am 3. April 2019 hatte im Rahmen eines Verschmelzungsvertrages mit der TTP AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) auf die TTP AG gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 1,57 je Aktie beschlossen. Der Übertragungsbeschluss ist nunmehr am 27. Mai 2019 mit Eintragung und Bekanntmachung in das Handelsregister der TTP AG wirksam geworden. Die Höhe des angebotenen Barabfindungbetrags wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.
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