von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der bereits Ende 2016 angekündigte Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) bei der WESTGRUND AG (zugunsten der Hauptaktionärin ADLER Real Estate AG) verzögert sich offenbar weiter. Auch bei der kommenden Hauptversammlung am 4. Juni 2019 steht er immer noch nicht auf der Tagesordnung.
Ende 2017 wurde angekündigt, dass ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre 2018 durchgeführt werden solle: https://spruchverfahren.blogspot.de/2017/12/squeeze-out-bei-der-westgrund.html. Hierzu hieß es auf der Hauptversammlung im Dezember 2017, dass die als Gutachterin beauftragte Warth & Klein Grant Thornton AG und der gerichtlich bestellte Angemessenheitsprüfer Wollny WP sich noch in der Abstimmung befänden und dass der Bewertungsprozess länger andauere als geplant.
Der Bewertungsprozess dauert wohl immer noch an. Auf der Hauptversammlung am 18. Dezember 2018 wurden als Gründe "erhebliche grundsätzliche Differenzen" zwischen den Wirtschaftsprüfern zur Verwendung bestimmter Parameter bei der Unternehmensbewertung angeführt. Als Net Asset Value (NAV) wurden EUR 784,2 Mio. genannt (Vorjahr: EUR 663,4 Mio.). Dies entspricht einem NAV von EUR 9,86 je WESTGRUND-Aktie zum 30. September 2018.
Als aktuelle Zahlen wurde vorgestern ein NAV zum 31. März 2019 in Höhe von EUR 837,9 Mio. mitgeteilt. Das entspricht einem Zuwachs gegenüber dem Wert zum Ende des Vorjahres von 0,8 Prozent (EUR 831,6 Mio.). Je Aktie ergeben sich daraus EUR 10,53.
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