Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Angebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)
Bieterin:
Accenture Digital Holdings GmbH
Campus Kronberg 1, 61476 Kronberg im Taunus, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein im Taunus unter HRB 9608
Zielgesellschaft:
SinnerSchrader Aktiengesellschaft
Völckersstraße 38, 22765 Hamburg, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 74455
ISIN DE0005141907 (WKN: 514190)
Accenture Digital Holdings GmbH (die 'Bieterin') hat am 28. Mai 2019 entschieden, den Aktionären der SinnerSchrader Aktiengesellschaft (die 'Zielgesellschaft') im Wege eines öffentlichen Delisting-Angebots anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der Zielgesellschaft (die 'SinnerSchrader-Aktien'), die nicht von der Bieterin unmittelbar gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in Euro in Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der SinnerSchrader-Aktien während der letzten sechs Monate vor dieser Veröffentlichung (vgl. § 31 Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG) je SinnerSchrader-Aktie, wie er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die 'BaFin') ermittelt wird, zu erwerben (das 'Delisting-Angebot'). Die Bieterin schätzt den so ermittelten Angebotspreis auf ungefähr EUR 12,77. Sollte der von der BaFin ermittelte Mindestangebotspreis von dem von der Bieterin geschätzten Angebotspreis abweichen, wird die Bieterin zum Angebotspreis eine gesonderte Mitteilung veröffentlichen.
Im Anschluss an diese Veröffentlichung wird die Bieterin den Vorstand der Zielgesellschaft unter dem bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß § 308 des Aktiengesetzes anweisen,
1. den Widerruf der Börsenzulassung aller SinnerSchrader-Aktien zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 BörsG nach vorheriger Abstimmung mit der Bieterin vor Ende der im Delisting-Angebot zu bestimmenden Annahmefrist zu beantragen; und
2. nach vorheriger Abstimmung der Bieterin, soweit möglich, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einbeziehung der SinnerSchrader-Aktien in alle organisierten Handelsplattformen, insbesondere den Freiverkehr, zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beenden.
Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (nach Gestattung durch die BaFin) und weitere Informationen zu dem Delisting-Angebot werden durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger und im Internet unter http://accenture.de/company-acquisition veröffentlicht.
Weitere Informationen:
Die Bieterin ist eine Gesellschaft der Accenture Gruppe, ein weltweit führendes Dienstleistungsunternehmen, das ein breites Portfolio von Services und Lösungen in den Bereichen Strategie, Consulting, Digital, Technologie und Operations anbietet. Zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung hält die Bieterin unmittelbar insgesamt 7.924.753 SinnerSchrader-Aktien, was ca. 68,66% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft entspricht.
Das Delisting-Angebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen.
Wichtiger Hinweis:
Die Bestimmungen des Delisting-Angebots werden nach Gestattung durch die BaFin in der Angebotsunterlage der Bieterin für das Delisting-Angebot veröffentlicht. Investoren und Inhabern von SinnerSchrader-Aktien wird empfohlen, die maßgeblichen, das Delisting-Angebot betreffenden Dokumente nach ihrer Veröffentlichung zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und ist keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von SinnerSchrader-Aktien. Diese Bekanntmachung ist auch kein Angebot der Bieterin zum Kauf von SinnerSchrader-Aktien und bezweckt weder die Abgabe von Zusicherungen noch die Eingehung sonstiger rechtlicher Verpflichtungen durch die Bieterin.
Ein Angebot zum Erwerb der SinnerSchrader-Aktien erfolgt nur durch die Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die nach entsprechender Gestattung durch die BaFin auf dieser Internetseite veröffentlicht werden wird, und wird sich ausschließlich nach deren Bestimmungen richten. Die Bestimmungen in der Angebotsunterlage können von den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben sind, abweichen.
Den Aktionären der Zielgesellschaft wird empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Delisting-Angebots zu erhalten. (…).
Bieterin:
Accenture Digital Holdings GmbH
Campus Kronberg 1, 61476 Kronberg im Taunus, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein im Taunus unter HRB 9608
Zielgesellschaft:
SinnerSchrader Aktiengesellschaft
Völckersstraße 38, 22765 Hamburg, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 74455
ISIN DE0005141907 (WKN: 514190)
Accenture Digital Holdings GmbH (die 'Bieterin') hat am 28. Mai 2019 entschieden, den Aktionären der SinnerSchrader Aktiengesellschaft (die 'Zielgesellschaft') im Wege eines öffentlichen Delisting-Angebots anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der Zielgesellschaft (die 'SinnerSchrader-Aktien'), die nicht von der Bieterin unmittelbar gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in Euro in Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der SinnerSchrader-Aktien während der letzten sechs Monate vor dieser Veröffentlichung (vgl. § 31 Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG) je SinnerSchrader-Aktie, wie er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die 'BaFin') ermittelt wird, zu erwerben (das 'Delisting-Angebot'). Die Bieterin schätzt den so ermittelten Angebotspreis auf ungefähr EUR 12,77. Sollte der von der BaFin ermittelte Mindestangebotspreis von dem von der Bieterin geschätzten Angebotspreis abweichen, wird die Bieterin zum Angebotspreis eine gesonderte Mitteilung veröffentlichen.
Im Anschluss an diese Veröffentlichung wird die Bieterin den Vorstand der Zielgesellschaft unter dem bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß § 308 des Aktiengesetzes anweisen,
1. den Widerruf der Börsenzulassung aller SinnerSchrader-Aktien zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 BörsG nach vorheriger Abstimmung mit der Bieterin vor Ende der im Delisting-Angebot zu bestimmenden Annahmefrist zu beantragen; und
2. nach vorheriger Abstimmung der Bieterin, soweit möglich, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einbeziehung der SinnerSchrader-Aktien in alle organisierten Handelsplattformen, insbesondere den Freiverkehr, zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beenden.
Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (nach Gestattung durch die BaFin) und weitere Informationen zu dem Delisting-Angebot werden durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger und im Internet unter http://accenture.de/company-acquisition veröffentlicht.
Weitere Informationen:
Die Bieterin ist eine Gesellschaft der Accenture Gruppe, ein weltweit führendes Dienstleistungsunternehmen, das ein breites Portfolio von Services und Lösungen in den Bereichen Strategie, Consulting, Digital, Technologie und Operations anbietet. Zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung hält die Bieterin unmittelbar insgesamt 7.924.753 SinnerSchrader-Aktien, was ca. 68,66% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft entspricht.
Das Delisting-Angebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen.
Wichtiger Hinweis:
Die Bestimmungen des Delisting-Angebots werden nach Gestattung durch die BaFin in der Angebotsunterlage der Bieterin für das Delisting-Angebot veröffentlicht. Investoren und Inhabern von SinnerSchrader-Aktien wird empfohlen, die maßgeblichen, das Delisting-Angebot betreffenden Dokumente nach ihrer Veröffentlichung zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und ist keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von SinnerSchrader-Aktien. Diese Bekanntmachung ist auch kein Angebot der Bieterin zum Kauf von SinnerSchrader-Aktien und bezweckt weder die Abgabe von Zusicherungen noch die Eingehung sonstiger rechtlicher Verpflichtungen durch die Bieterin.
Ein Angebot zum Erwerb der SinnerSchrader-Aktien erfolgt nur durch die Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die nach entsprechender Gestattung durch die BaFin auf dieser Internetseite veröffentlicht werden wird, und wird sich ausschließlich nach deren Bestimmungen richten. Die Bestimmungen in der Angebotsunterlage können von den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben sind, abweichen.
Den Aktionären der Zielgesellschaft wird empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Delisting-Angebots zu erhalten. (…).
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