Mitteilung des IVA - der österreichische Interessenverband für Anleger
Nach fast neun Jahren konnte ein Vergleich mit einem Betrag von 35,08 EUR je Nachbesserungsrecht erreicht werden. Der Betrag sollte bis Ende Mai/Anfang Juni d. J. am Konto sein. Die Antragsgegnerin muss dafür über 50 MEUR an die enteigneten Aktionäre überweisen und die beträchtlichen Kosten in einem hohen einstelligen Millionenbetrag übernehmen.
Ohne die Ergebnisse und Informationen aus dem Discovery-Verfahren wäre ein Erfolg in dieser Höhe nicht möglich gewesen.
Der IVA lässt von einem Rechtsanwalt prüfen, ob durch die Vorgangsweise der damaligen verantwortlichen Manager und Berater strafrechtliche Bestimmungen verletzt wurden, da das Bewertungsergebnis, das Grundlage der ursprünglichen Abfindung von 47 EUR war, gezielt nach unten gedrückt wurde.
Nach fast neun Jahren konnte ein Vergleich mit einem Betrag von 35,08 EUR je Nachbesserungsrecht erreicht werden. Der Betrag sollte bis Ende Mai/Anfang Juni d. J. am Konto sein. Die Antragsgegnerin muss dafür über 50 MEUR an die enteigneten Aktionäre überweisen und die beträchtlichen Kosten in einem hohen einstelligen Millionenbetrag übernehmen.
Ohne die Ergebnisse und Informationen aus dem Discovery-Verfahren wäre ein Erfolg in dieser Höhe nicht möglich gewesen.
Der IVA lässt von einem Rechtsanwalt prüfen, ob durch die Vorgangsweise der damaligen verantwortlichen Manager und Berater strafrechtliche Bestimmungen verletzt wurden, da das Bewertungsergebnis, das Grundlage der ursprünglichen Abfindung von 47 EUR war, gezielt nach unten gedrückt wurde.
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