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Mittwoch, 8. Januar 2025

Project Neptune Bidco GmbH: Bekanntmachung zum Übernahmeangebot für Aktien der Nexus AG

Project Neptune Bidco GmbH
München

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG

Project Neptune Bidco GmbH, mit Geschäftsanschrift Schwanthalerstraße 73, c/o SCUR24 Holding GmbH, 80336 München, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 296422, ("Bieterin") hat am 18. November 2024 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der Nexus AG, mit der Geschäftsanschrift Irmastraße 1, 78166 Donaueschingen, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau unter HRB 602434, ("Gesellschaft") zum Erwerb sämtlicher von der Bieterin nicht unmittelbar gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft (ISIN DE0005220909) mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die "NEXUS-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 70,00 je NEXUS-Aktie veröffentlicht (das "Angebot") (die "Angebotsunterlage").

Zum heutigen Tag beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 17.274.695,00 und ist in 17.274.695 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.

Die Frist für die Annahme des Angebots endete am 17. Dezember 2024, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Die weitere Annahmefrist des Angebots begann am 21. Dezember 2024 und endete am 3. Januar 2025, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York).

I. Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG

1. Bis zum 3. Januar 2025, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York), (der "Meldestichtag") ist das Angebot für insgesamt 16.402.668 NEXUS-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 94,95 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft.

2. Am Meldestichtag halten weder die Bieterin noch mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen NEXUS-Aktien oder darauf bezogene Instrumente nach §§ 38, 39 WpHG (bis auf die in Ziffer 3 unten genannten). Weder der Bieterin noch mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen sind am Meldestichtag weitere Stimmrechte aus NEXUS-Aktien gemäß § 30 WpÜG zuzurechnen.

II. Angebotsbedingungen

1. Wie in Ziffer 12.1 der Angebotsunterlage beschrieben, stehen das Angebot und die durch seine Annahme zustande gekommenen Verträge unter den in Ziffer 12.1.1 (Regulatorische Freigaben), Ziffer 12.1.2 (Mindestannahmeschwelle), Ziffer 12.1.3 (Kein Insolvenzverfahren), Ziffer 12.1.4 (Keine Kapitalmaßnahmen) und Ziffer 12.1.5 (Kein Verbot und keine Unrechtmäßigkeit des Angebots) der Angebotsunterlage beschriebenen Bedingungen (die "Angebotsbedingung").

2. Entsprechend der gesonderten Bekanntmachung vom 18. Dezember 2024, sind mit Ablauf der Annahmefrist die in Ziffer 12.1.2 (Mindestannahmeschwelle), Ziffer 12.1.3 (Kein Insolvenzverfahren), Ziffer 12.1.4 (Keine Kapitalmaßnahmen) und Ziffer 12.1.5 (Kein Verbot und keine Unrechtmäßigkeit des Angebots) der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen eingetreten.

3. Bis zum Ablauf der weiteren Annahmefrist sind die in Ziffer 12.1.1 (Regulatorische Freigaben) der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen noch nicht eingetreten.

III. Abwicklung des Angebots

Das Angebot wird nach Eintritt der in Ziffer 12.1.1 (Regulatorische Freigaben) der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen für die im Rahmen der Annahmefrist und der weiteren Annahmefrist zum Verkauf eingereichten NEXUS-Aktien entsprechend den Bedingungen der Angebotsunterlage abgewickelt.

München, 8. Januar 2025

Project Neptune Bidco GmbH

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet am: 08. Januar 2025 

München, den 08. Januar 2025

Project Neptune Bidco GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 8. Januar 2025

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