Pressemitteilung der Dürr AG
Bietigheim-Bissingen, 7. Januar 2025 — Im Rechtsstreit um die Angemessenheit des Barabfindungsangebots und der Garantiedividende für die Aktionäre der HOMAG Group AG ist eine rechtskräftige Entscheidung ergangen. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart bestätigte per Beschluss die Angemessenheit einer Barabfindung von 31,58 € je Aktie und einer Garantiedividende von 1,19 € brutto je Aktie. Damit hielt es letztinstanzlich die vorangegangene Entscheidung des Landesgerichts Stuttgart aufrecht, gegen die HOMAG-Aktionäre Beschwerde eingelegt hatten.
Der Dürr-Konzern hatte im Jahr 2014 über die Dürr Technologies GmbH die Mehrheit der Aktien der HOMAG Group AG erworben. In der Folge schlossen Dürr und HOMAG 2015 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ab. Darin verpflichtete sich Dürr, HOMAG-Aktionären, die ihre Anteile der Dürr Technologies GmbH andienen, eine Barabfindung von 31,56 € je Aktie zu zahlen. Darüber hinaus wurde eine Garantiedividende von 1,18 € brutto pro Aktie festgelegt. In einem daraufhin von HOMAG-Aktionären angestrengten Spruchverfahren erhöhte das Landgericht Stuttgart die Barabfindung im Jahr 2019 geringfügig auf 31,58 € und die Garantiedividende auf 1,19 € brutto. Eine Beschwerde gegen diesen Beschluss wies das OLG Stuttgart nun letztinstanzlich ab.
Die Entscheidung des OLG Stuttgart erging kurz vor Weihnachten 2024 und wurde am 3. Januar 2025 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Seither läuft eine zweimonatige Frist, während der die außenstehenden HOMAG-Aktionäre Dürr ihre Anteile zum Preis von 31,58 € je Aktie andienen können. Nach Ablauf der Andienungsfrist verfällt das Barabfindungsangebot. Die Garantiedividende von 1,19 € brutto pro Aktie wird jährlich gezahlt und tritt an die Stelle einer variablen Dividendenzahlung.
Dürr hielt bei Bekanntgabe im Bundesanzeiger 67,7 % der HOMAG-Aktien, 14,1 % waren im Besitz der Familien Schuler und Klessmann, 18,2 % befanden sich im Streubesitz. Durch eine mit der Aktionärsgruppe Schuler/Klessmann abgeschlossene Pooling-Vereinbarung verfügt Dürr bei Abstimmungen in der HOMAG-Hauptversammlung über rund 82 % der Stimmrechte. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag regelt die Einbindung der HOMAG Group AG in den Dürr-Konzern und vereinfacht die Zusammenarbeit zwischen Dürr und HOMAG. Gemäß dem Vertrag fließt Dürr das gesamte Jahresergebnis der HOMAG Group AG zu. Die anderen HOMAG-Aktionäre erhalten die Garantiedividende.
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