Lenovo Germany Holding GmbH
Essen
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der
MEDION AG
Essen
ISIN DE0006605009 / WKN 660500
Essen
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der
MEDION AG
Essen
ISIN DE0006605009 / WKN 660500
Die ordentliche Hauptversammlung der MEDION AG, Essen, vom 12. November 2024 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) auf die Lenovo Germany Holding GmbH, Essen, als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde am 06. Januar 2025 in das Handelsregister der MEDION AG beim Amtsgericht Essen unter HRB 13274 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der MEDION AG in das Eigentum der Lenovo Germany Holding GmbH übergegangen. Nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der MEDION AG eine von der Lenovo Germany Holding GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 14,28 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der MEDION AG. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die vom Landgericht Dortmund ausgewählte und zur sachverständigen Prüferin bestellte FALK GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft und bestätigt.
Die Barabfindung ist vom Zeitpunkt der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 1 HGB der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der MEDION AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.
Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung erfolgen durch die
BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Frankfurt am Main
über die jeweilige Depotbank. Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund des wirksam gewordenen Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der MEDION AG erfolgt Zug-um-Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über die jeweilige Depotbank. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der MEDION AG ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien erfolgen für die ausgeschiedenen Aktionäre der MEDION AG provisions- und spesenfrei.
Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der MEDION AG gewährt werden.
Essen, im Januar 2025
Lenovo Germany Holding GmbH
Die Geschäftsführung
Quelle: Bundesanzeiger vom 9. Januar 2025
__________________
Anmerkung der Redaktion:
Die
Angemessenheit des angebotenen Abfindungsbetrags wird in einem
Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen:
kanzlei@anlageanwalt.de
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