Beschluss
Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt
Auf Antrag der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien (ISIN: DE000A1RFHN7) zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 30.04.2024 wirksam.
Die sofortige Vollziehung des Widerrufbescheids wird angeordnet.
Frankfurt am Main, 25.04.2024
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
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