Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Die ZEAL Network SE hat sich mehr als 95 % der Aktien der Lotto24 AG gesichert und beabsichtigt, den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Lotto24 AG nach §§ 327a ff. AktG herbeizuführen.
Die ZEAL Network SE hält gegenwärtig rund 94,86 % aller Stückaktien an der Lotto24 AG. Zudem hat die ZEAL Network SE heute Aktienkaufverträge über den Erwerb von insgesamt rund 0,59 % aller Stückaktien an der Lotto24 AG abgeschlossen. Nach Vollzug dieser Aktienkaufverträge wird die ZEAL Network SE somit rund 95,45 % der Stückaktien und des Grundkapitals der Lotto24 AG halten. Der Vollzug der Aktienkaufverträge wird voraussichtlich in den nächsten Tagen stattfinden.
Die ZEAL Network SE wird unmittelbar nach Erreichen der Beteiligung in Höhe von 95 % des Grundkapitals an der Lotto24 AG das Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG stellen, dass die Hauptversammlung der Lotto24 AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Lotto24 AG auf die ZEAL Network SE als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt.
Die Höhe der Barabfindung wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
ZEAL Network SE
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