Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnungübermittelt an die EQS Group AG am 13.03.2024 Uhr, 13.00 Uhr
Aktualisierung einer Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17
der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Aufgrund der im Rahmen der Finalisierung und Prüfung des Jahresabschlusses
2023 am 12. März 2024 gewonnenen Erkenntnisse korrigiert die FHW Neukölln AG
ihr erwartetes Vorsteuerergebnis auf 7,7 Mio. EUR und verbleibt damit 36%
unter dem bisher kommunizierten prognostizierten Vorsteuerergebnis.
Die hochgerechnete Wärmeabsatzmenge, die der Prognose zugrunde lag, war
geprägt von historischen Verläufen und antizipierte nicht hinreichend genug
die tatsächlichen Einsparungen der Kundenseite, den Witterungsverlauf sowie
die Netzverluste. Daraus resultierende Bewertungskorrekturen sowie die
Komplexität der buchhalterischen Abbildung der Fernwärmebremse (EWPG) führte
zur einem entsprechend niedrigerem Umsatz gegenüber der Prognosemitteilung
vom 23.11.2023.
Berlin, den 13.03.2024
FERNHEIZWERK NEUKÖLLN AKTIENGESELLSCHAFT
Die Vorständin
Weigandufer 49 - 12059 Berlin
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