Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Frankfurt, 05.03.2024 – Die Branicks Group AG („Branicks“), ISIN: DE000A1X3XX4, hat heute entschieden, präventiv ein Restrukturierungsvorhaben für die in 2024 fälligen Schuldscheindarlehen gemäß des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen („StaRUG“) beim zuständigen Amtsgericht Frankfurt am Main anzuzeigen.
Hintergrund der geplanten Anzeige sind die positiv verlaufenden Verhandlungen mit den Darlehensgebern der im Jahr 2024 fällig werdenden Schuldscheindarlehen (i. H. v. 225 Mio. Euro) mit dem einzigen Ziel der Verlängerung der Laufzeiten.
Das StaRUG-Verfahren dient der Transaktionssicherheit, da in diesem Rahmen die notwendigen Anpassungen sämtlicher der in 2024 fällig werdenden Schuldscheindarlehen bereits mit einer Zustimmung von 75% des Nominalbetrages der betreffenden Schuldscheindarlehen bewirkt werden können. Der Vorstand geht davon aus, mindestens diese Mehrheit zu erreichen.
Aufgrund der zugrunde liegenden Zeitschiene verschiebt Branicks die Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 und ihres Geschäftsberichts auf den 30. April 2024.
Die parallellaufenden Gespräche mit den Darlehensgebern der Brückenfinanzierung für den im Jahr 2022 vollzogenen Erwerb der Anteile an der VIB Vermögen AG (i. H. v. 200 Mio. Euro) dauern plangemäß an. Ziel dieser Verhandlungen ist ebenfalls eine Laufzeitverlängerung.
Die Plausibilität des von Branicks verfolgten Konzepts wird durch einen Independent Business Review von FTI-Andersch bestätigt. Der Vorstand ist überzeugt, die laufenden Verhandlungen zu einem positiven Abschluss führen zu können.
Branicks wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den weiteren Fortgang entsprechend den rechtlichen Anforderungen informieren.
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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