von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem seit mehreren Jahren dauernden Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG, Essen, sind Vergleichsbemühungen gescheitert. Die Antragsgegnerin Thelen Holding GmbH ist schon seit einiger Zeit nicht mehr anwaltlich vertreten.
In dem seit mehreren Jahren dauernden Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG, Essen, sind Vergleichsbemühungen gescheitert. Die Antragsgegnerin Thelen Holding GmbH ist schon seit einiger Zeit nicht mehr anwaltlich vertreten.
Das Gericht hat daher mitgeteilt, die Beweiserhebung hinsichtlich der noch offenen Fragen fortzuführen. So soll der Sachverständige Dettmer den Unternehmenswert auch auf Grundlage des Net Asset Value (NAV) bestimmen. Der Sachverständige soll überprüfen, ob alle Assests des Unternehmens in die Begutachtung einbezogen worden sind. Sollten Assets unberücksichtigt geblieben sein, so soll ein Unternehmenswert auch auf Grundlage des IDW S 1 unter Berücksichtigung dieser Assets benannt werden.
LG Dortmund, Az. 20 O 51/17 AktE
Deutsche Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger und Aktionäre e.V. u.a. ./. Thelen Holding GmbH
60 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigter der Antragsgegnerin: derzeit anwaltlich nicht vertreten
Deutsche Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger und Aktionäre e.V. u.a. ./. Thelen Holding GmbH
60 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigter der Antragsgegnerin: derzeit anwaltlich nicht vertreten
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