von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei dem
Waggonvermieter VTG Aktiengesellschaft hatte das LG Hamburg bei dem
Verhandlungstermin am 10. November 2022 mitgeteilt, dass nach vorläufiger
Einschätzung ein Betrag von EUR 108,- als angemessene Lösung für eine vergleichsweise Beilegung zu
sehen sei. Die Antragsgegnerin hat diesen Vorschlag einer gütlichen Beilegung nunmehr mit Schriftsatz vom 9. Juni 2023 abgelehnt.
Bei VTG kam die
Hauptaktionärin Warwick Holding GmbH nur über ein sog.
Wertpapierdarlehen der Joachim Herz Stiftung (ca. 15 % der Aktien) über
die für einen Squeeze-out erforderliche Schwelle von 95 % der Aktien.
Bei Warwick handelt es sich um ein Investitionsvehikel der Morgan
Stanley Infrastructure Partners ("MSIP") und der OMERS Infrastructure
(im Auftrag von OMERS, dem Pensionsplan für kommunale Mitarbeiter in der
kanadischen Provinz Ontario). MSIP und die Joachim Herz Stiftung hatten
ihre VTG-Beteiligung kurz nach der Durchführung des Squeeze-outs an eine
Erwerbergruppe um den New Yorker Finanzinvestor Global Infrastructure
Partners weiterverkauft (während OMERS beteiligt bleibt). Bei diesem
Weiterverkauf wurde VTG deutlich höher bewertet als bei dem Squeeze-out.
LG Hamburg, Az. 403 HKO 68/21
Rolle, T. u.a. ./. Warwick Holding GmbH
70 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Steffen Kraus, CausaConcilio Koch & Partner mbB Rechtsanwälte, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Warwick Holding GmbH:
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main
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