1.06.2023 / 17:46 CET/CEST
Silvio Berlusconi hat uns am 31. Mai 2023 gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt: 
„Ich nehme Bezug auf meine Stimmrechtsmitteilungen nach 33 ff. des 
Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) vom 9. Mai 2023 befreffend die 
ProSiebenSat.1 Media SE.
Infolge der Verschmelzung der Mediaset España Comunicación, S.A. (Madrid, Spanien) auf ihre Holdinggesellschaft MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. (Cologno Monzese, Italien — nachfolgend MFE) zum 3. Mai 2023 erwarb MFE im Wege der Gesamtrechtsnachfolge alle Aktien und Instrumente in Bezug auf den Emittenten, die zuvor von der Mediaset España Comunicación, S.A. gehalten wurden. Daraus folgte am 3. Mai 2023 die Überschreitung der Schwelle von 15% und 20% der Stimmrechte aus Aktien an der ProSiebenSat. 1 Media SE, die unmittelbar von MFE gehalten werden.
Im Zusammenhang mit der Ausübung und Abwicklung von gehaltenen Instrumenten erfolgte am 9. Mai 2023 sodann die Überschreitung der Schwelle von 25% der Stimmrechte aus Aktien am Emittenten, die unmittelbar von MFE gehalten werden.
Daher teile ich, auch für die unter Ziffer 8 der Stimmrechtsmitteilungen vom 9. Mai 2023 jeweils genannten weiteren Tochterunternehmen
Infolge der Verschmelzung der Mediaset España Comunicación, S.A. (Madrid, Spanien) auf ihre Holdinggesellschaft MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. (Cologno Monzese, Italien — nachfolgend MFE) zum 3. Mai 2023 erwarb MFE im Wege der Gesamtrechtsnachfolge alle Aktien und Instrumente in Bezug auf den Emittenten, die zuvor von der Mediaset España Comunicación, S.A. gehalten wurden. Daraus folgte am 3. Mai 2023 die Überschreitung der Schwelle von 15% und 20% der Stimmrechte aus Aktien an der ProSiebenSat. 1 Media SE, die unmittelbar von MFE gehalten werden.
Im Zusammenhang mit der Ausübung und Abwicklung von gehaltenen Instrumenten erfolgte am 9. Mai 2023 sodann die Überschreitung der Schwelle von 25% der Stimmrechte aus Aktien am Emittenten, die unmittelbar von MFE gehalten werden.
Daher teile ich, auch für die unter Ziffer 8 der Stimmrechtsmitteilungen vom 9. Mai 2023 jeweils genannten weiteren Tochterunternehmen
- Finanziaria d'investimento Fininvest S.p.A (Mailand, Italien) und
 - MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. (Cologno Monzese, Italien),
 
gemäß 43 
Abs. 1 WpHG das Folgende hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte
 verfolgten Ziele und der Herkunft der verwendeten Mittel mit:
I. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele:
I. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele:
- Der Erwerb der Stimmrechte an der ProSiebenSat. I Media SE dient der Umsetzung langfristiger strategischer Ziele.
 - Abhängig 
von den Marktverhältnissen, dem Aktienkurs und möglichen strategischen 
Optionen sowie vorbehaltlich etwaiger regulatorischer Freigaben ist es 
beabsichtigt, weitere Stimmrechte an der ProSiebenSat.1 Media SE durch 
Erwerb oder auf sonstige Weise innerhalb der nächsten zwölf Monate zu 
erlangen, einschließlich solcher Stimmrechte, die Gegenstand von bereits
 gehaltenen Instrumenten sind.
 - Es ist 
angestrebt, im Interesse der ProSiebenSat.1 Media SE und unter 
Berücksichtigung der Beteiligung von MFE am Emittenten mit der 
Gesellschaft Gespräche über eine mögliche Berücksichtigung von 
Kandidatenvorschlägen von MFE für die Besetzung des Aufsichtsrats im 
Rahmen der Nachfolgeplanung des Aufsichtsrats zu führen. Darüber hinaus 
wird eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- 
und Aufsichtsorganen der ProSiebenSat.1 Media SE, die über die 
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung des Emittenten hinausgeht, 
derzeit nicht angestrebt. Abhängig von den künftigen Wahlvorschlägen des
 Aufsichtsrats der ProSiebenSat.1 Media SE zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern, wird gegebenenfalls darüber entschieden, von 
der aktienrechtlichen Möglichkeit jedes Aktionärs Gebrauch zu machen, 
eigene Wahlvorschläge zu unterbreiten.
 - Es ist derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der ProSiebenSat.1 Media SE, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, angestrebt.
 
II. Ich teile nach 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass MFE weder Eigenmittel
 noch Fremdmittel zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte an dem 
Emittenten am 3. Mai 2023 eingesetzt hat, der im Wege der 
Gesamtrechtsnachfolge durch die Verschmelzung der Mediaset España 
Comunicación, S.A. auf MFE erfolgte. Zur Finanzierung des weiteren 
Erwerbs der Stimmrechte an dem Emittenten am 9. Mai 2023 hat MFE 
Fremdmittel eingesetzt. Im Hinblick auf meine Person sowie die 
Finanziaria d'investimento Fininvest S.p.A. erfolgte der Erwerb als 
Folge der Zurechnung der Stimmrechte nach 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. 
Insoweit wurden zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte weder 
Eigenmittel noch Fremdmittel aufgewendet.“ 
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