Die Barabfindung für den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out wird auf EUR 822,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Nymphenburg Immobilien AG festgelegt.
Die Nymphenburg Immobilien AG hat am 15. Dezember 2020 bekannt gemacht, dass die NIAG SE am 14. Dezember ihr Übertragungsverlangen konkretisiert hat. Dabei wurde die Barabfindung für die beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Nymphenburg Immobilien AG auf die NIAG SE im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG auf EUR 813,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft festgelegt.
Die NIAG SE hat dem Vorstand heute mitgeteilt, dass im wesentlichen aufgrund der gestiegenen Aktienkurse der von der Nymphenburg Immobilien AG gehaltenen Wertpapiere seit dem 14. Dezember 2020 eine Aktualisierung der Bewertung der Nymphenburg Immobilien AG erforderlich war und vorgenommen wurde. Aus diesem Grund hat die NIAG SE der Nymphenburg Immobilien AG mitgeteilt, die Barabfindung von EUR 813,00 auf EUR 822,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Nymphenburg Immobilien AG zu erhöhen. Vorstand und Aufsichtsrat der Nymphenburg Immobilien AG haben aufgrund dieser neuen Tatsachen heute beschlossen, ihren Beschlussvorschlag an die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Februar 2021 zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die NIAG SE entsprechend anzupassen.
Die Nymphenburg Immobilien AG wird eine Aktualisierung des Übertragungsberichts der Hauptaktionärin einschließlich des aktualisierten Beschlussvorschlags auf der Internetseite der Nymphenburg Immobilien AG unter www.nymphenburg-immobilien-ag.de unter "Investor Relations/Hauptversammlung" bereitstellen.
München, 19. Februar 2021
Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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