Premstätten, Österreich (23. Februar 2021) -- ams (SIX: AMS), ein
weltweit führender Anbieter von hochwertigen Sensorlösungen, gibt bekannt, dass
die OSRAM Licht AG ams heute mitgeteilt hat, dass die Eintragung und damit das
Wirksamwerden des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen OSRAM
Licht AG und ams Offer GmbH, einer 100%-igen Tochtergesellschaft von ams,
kurzfristig erfolgen kann. Die erfolgte Eintragung des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags wird ams gesondert bekanntgeben.
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Empfohlener Beitrag
Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen