Gericht erteilt Freigabebeschluss
Das Kammergericht Berlin hat am 18. Februar 2021 entschieden, dass die erhobene Aktionärsklage gegen den Hauptversammlungsbeschluss vom 26. November 2020 zum Squeeze-out der Minderheitsaktionäre einer Eintragung dieses Beschlusses im Handelsregister nicht entgegensteht. Die Axel Springer SE rechnet daher zeitnah mit der Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses in das Handelsregister. Mit der Eintragung gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin Traviata B.V. über, eine Holdinggesellschaft im Besitz von Fonds, die durch KKR beraten werden. Die Minderheitsaktionäre erhalten von der Traviata B.V. eine Barabfindung in Höhe von EUR 60,24 pro Aktie. Die Einzelheiten dazu werden nach der Eintragung bekannt gemacht.
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Anmerkung der Redaktion:
Die Aktionärsvereinigung DSW hatte gegen den Squeeze-out-Beschluss geklagt, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/01/aktionarsvereinigung-dsw-klagt-gegen.html
“Aus unserer Sicht wurden die von der COVID-19-Gesetzgebung geschaffenen Möglichkeiten, die Aktionärsrechte massiv einzuschränken, unverhältnismäßig genutzt”, begründete DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler das juristische Vorgehen. Mit der Anfechtungsklage wolle man geklärt wissen, “ob bei einer virtuellen Hauptversammlung nahezu alle Aktionärsrechte eingeschränkt werden dürfen - und dies unabhängig von der Tragweite der Beschlussfassungen”.
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