Empfohlener Beitrag

Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Dienstag, 12. Januar 2021

Delisting-Übernahmeangebot für Aktien der DEAG Deutsche Entertainment AG

Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung

NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") in Verbindung mit § 29 Abs. 1 und § 34 WpÜG sowie in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes ("BörsG")

Bieterin: 
Musai Capital Ltd.
Block A, Apt. 12, II-Piazzetta, Tower Road
SLM 1605 Sliema, Malta
eingetragen im maltesischen Registrar of Companies unter Nummer C 97535

Zielgesellschaft:
DEAG Deutsche Entertainment AG
Potsdamer Straße 58
10785 Berlin, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 69474 B ISIN: DE000A0Z23G6

Die Musai Capital Ltd., Sliema, Malta (die "Bieterin"), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Apeiron Investment Group Ltd., Sliema, Malta (die "Apeiron") hat am 11. Januar 2021 entschieden, den Aktionären der DEAG Deutsche Entertainment AG, Berlin, Deutschland (die "DEAG") anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der DEAG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (die "DEAG-Aktien") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (Barangebot) zu erwerben (das "Angebot").

Das Angebot wird gleichzeitig die Voraussetzungen eines Delisting-Angebots gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 und Abs. 3 BörsG erfüllen. Die Bieterin, Apeiron und die DEAG haben insoweit eine Vereinbarung abgeschlossen, in der die wesentlichen Konditionen des Angebots sowie die wechselseitigen Absichten und das gemeinsame Verständnis der Parteien in Bezug auf das Angebot niedergelegt sind (die "Delisting-Vereinbarung"). In der Delisting-Vereinbarung hat sich die DEAG im Rahmen des gesetzlich Zulässigen gegenüber der Bieterin verpflichtet, auf Grundlage des Angebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der DEAG-Aktien zum Handel im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse (sog. Delisting) zu stellen.

Die Angebotsgegenleistung in bar wurde gemäß der volumengewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurse der DEAG-Aktien während der letzten drei und der letzten sechs Monate vor der heutigen Bekanntgabe des Angebots berechnet und entspricht insofern dem gesetzlichen Mindestpreis für ein Delisting-Übernahmeangebot. Diesen hat die Bieterin auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen auf EUR 3,07 je DEAG-Aktie festgesetzt, es sei denn, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die "BaFin") teilt der Bieterin nach ihrer Ermittlung einen anderen gesetzlichen Mindestpreis mit. In diesem Fall wird der Angebotspreis dem von der BaFin ermittelten Mindestpreis entsprechen.

Die Apeiron, das Family Office des deutschen Serial Entrepreneurs Christian Angermayer, ist derzeit mit einem Aktienanteil von ca. 18 % größte Einzelaktionärin der DEAG. Gemeinsam mit dem U.S.-amerikanischen Investor Mike Novogratz, welcher über sein Family Office Galaxy Group Investments LLC ca. 14 % der DEAG-Aktien hält, sowie anderen bestehenden Aktionären der DEAG haben sich die Apeiron und die Bieterin über die Eckpunkte einer Aktionärsvereinbarung geeinigt. Die Parteien der Aktionärsvereinbarung, die insgesamt ca. 47 % der DEAG-Aktien halten, werden für ihre DEAG-Aktien das geplante Angebot nicht annehmen. Auf Grundlage der Aktionärsvereinbarung werden sie, den erfolgreichen Abschluss der Transaktion vorausgesetzt, die DEAG gemeinsam kontrollieren.

Gemäß § 39 Abs. 3 Satz 1 BörsG wird das Angebot nicht von Vollzugsbedingungen abhängig sein. Im Übrigen wird das Angebot zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen erfolgen. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen des Angebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Nach Gestattung der Veröffentlichung durch die BaFin werden die Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen zu dem Angebot im Internet unter http://www.musai-offer.de veröffentlicht werden.

Wichtige Hinweise


Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der DEAG Deutsche Entertainment AG (die "Gesellschaft") dar.    (...)

Keine Kommentare: