Das zuständige Gericht in Wels hat, dem Gutachten des Gremiums folgend, eine Nachbesserung auf 23 EUR je Aktie festgesetzt. Dies entspricht exakt dem Durchschnittskurs der letzten 6 Monate vor Ankündigung des Squeeze-out bzw. liegt dieser Wert innerhalb der Bandbreite des Gutachtens des Sachverständigen Rabel. Die Differenz von 6,49 EUR zum damaligen Barabfindungspreis wird noch mit 2% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verzinsen sein. Durch die beträchtliche Abweichung sieht der Gerichtsbeschluss eine Kostenersatzpflicht durch die Antragsgegnerin vor, wobei sich das Gericht bis zur Beendigung der Entscheidung über die Barabfindung die endgültige Bestimmung der Kosten vorbehält. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, mit einem Rekurs und damit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung durch die Antragsgegnerin (Andreas Weißenbacher) ist zu rechnen.
Quelle: IVA - der österreichische Interessenverband für Anleger
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