von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der IVG Immobilien AG, Bonn, konnte vergleichsweise beigelegt werden. Mit dem Vergleich wird die gezahlte Barabfindung von EUR 32,50 auf EUR 48,75 je IVG-Aktie erhöht. Der Erhöhungsbetrag von EUR 16,25 je Aktie ist seit dem 18. Dezember 2017 mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Erhöhungsbetrag wird zwei Monate nach Bekanntmachung des Vergleichs zur Zahlung fällig.
LG Köln, Az. 82 O 8/18
Jaeckel u.a. ./. Concrete Holding I GmbH
58 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Rainer Klocke, Klocke & Linkens Rechtsanwälte GbR, 50668 Köln
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Concrete Holding I GmbH:
Rechtsanwälte Sidley Austin (CE) LLP, 80539 München
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Samstag, 17. Oktober 2020
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der IVG Immobilien AG vergleichsweise beendet: Erhöhung der Barabfindung auf EUR 48,75
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