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Dienstag, 27. Oktober 2020

Design Hotels AG: Barabfindung für umwandlungsrechtlichen Squeeze-out auf EUR 4,00 festgelegt

Pressemitteilung

Berlin, 23. Oktober 2020 - Die Marriott DH Holding AG ("Marriott DH Holding") hat heute ihr Übertragungsverlangen gegenüber der Design Hotels AG ("Design Hotels") bestätigt und dahingegen konkretisiert, dass sie die Barabfindung für die im Rahmen des umwandlungsrechtlichen Squeeze-outs beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Design Hotels gemäß § 62 Abs. 1 und 5 i.V.m. §§ 327a ff. AktG auf EUR 4,00 je Aktie der Design Hotels festgelegt hat. 

Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der Design Hotels und der Marriott DH Holding sind für den 29. Oktober 2020 geplant. Der Übertragungsbeschluss soll auf der ordentlichen Hauptversammlung der Design Hotels am 17. Dezember 2020 gefasst werden. 

Das Wirksamwerden des umwandlungsrechtlichen Squeeze-outs hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung von Design Hotels und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes von Marriott DH Holding bzw. Design Hotels ab. 

Der Vorstand

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