von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Impreglon SE hat das Landgericht Hannover die eingegangenen Spruchanträge mit Beschluss vom 17. März 2016 zu dem führenden Aktenzeichen 26 O 106/15 verbunden. Zum gemeinsamen Vertreter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Karfczyk bestellt. Die nunmehr als Impreglon GmbH firmierende Antragsgegnerin kann innerhalb von fünf Wochen zu den Spruchanträgen Stellung nehmen. Das Gericht hat Termin zu mündlichen Verhandlung und zur Anhörung des Sachverständigen Michael Wahlscheidt auf den 6. Dezember 2016, 10:00 Uhr, anberaumt.
LG Hannover, Az. 26 O 106/15
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. GMT Investment AG (jetzt: Impreglon GmbH)
54 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Wolfgang Krafczyk, 30167 Hannover
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Impreglon SE hat das Landgericht Hannover die eingegangenen Spruchanträge mit Beschluss vom 17. März 2016 zu dem führenden Aktenzeichen 26 O 106/15 verbunden. Zum gemeinsamen Vertreter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Karfczyk bestellt. Die nunmehr als Impreglon GmbH firmierende Antragsgegnerin kann innerhalb von fünf Wochen zu den Spruchanträgen Stellung nehmen. Das Gericht hat Termin zu mündlichen Verhandlung und zur Anhörung des Sachverständigen Michael Wahlscheidt auf den 6. Dezember 2016, 10:00 Uhr, anberaumt.
LG Hannover, Az. 26 O 106/15
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. GMT Investment AG (jetzt: Impreglon GmbH)
54 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Wolfgang Krafczyk, 30167 Hannover
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
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