von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Spruchanträge zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der VMS Deutschland Holdings GmbH als herrschendem Unternehmen und der MeVis Medical Solutions AG als beherrschtem Unternehmen sind vom Landgericht Bremen mit Beschluss vom 12. Februar 2016 zu dem führenden Aktenzeichen 11-O-231/15 verbunden worden. Das Gericht erwägt, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Meyer im Hagen, Bremen, zum gemeinsamen Vertreter zu bestellen. Die Antragsgegnerin kann innerhalb von zwei Monaten zu den Spruchanträgen Stellung nehmen.
LG Bremen, Az. 11-O-231/15
NEXBTL-Neue Exclusive BioToy Lüllemann-GmbH u.a. ./. VMS Deutschland Holdings GmbH
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, VMS Deutschland Holdings GmbH:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf (Rechtsanwältin Dr. Petra Mennicke)
Die Spruchanträge zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der VMS Deutschland Holdings GmbH als herrschendem Unternehmen und der MeVis Medical Solutions AG als beherrschtem Unternehmen sind vom Landgericht Bremen mit Beschluss vom 12. Februar 2016 zu dem führenden Aktenzeichen 11-O-231/15 verbunden worden. Das Gericht erwägt, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Meyer im Hagen, Bremen, zum gemeinsamen Vertreter zu bestellen. Die Antragsgegnerin kann innerhalb von zwei Monaten zu den Spruchanträgen Stellung nehmen.
LG Bremen, Az. 11-O-231/15
NEXBTL-Neue Exclusive BioToy Lüllemann-GmbH u.a. ./. VMS Deutschland Holdings GmbH
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, VMS Deutschland Holdings GmbH:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf (Rechtsanwältin Dr. Petra Mennicke)
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