Die geplante Übernahme des Geldautomatenherstellers Wincor Nixdorf AG, Paderborn, durch den US-Konkurrenten Diebold, Incorporated, hat eine entscheidende Hürde genommen. Das im Rahmen einer im November 2015 getroffenen Zusammenschlussvereinbarung - siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/11/wincor-nixdorf-aktiengesellschaft.html - abgegebene Übernahmeangebot wurde bis zum Ende der Frist in der Nacht zu Mittwoch von 68,9 Prozent der Aktionäre angenommen. Damit wurde die festgesetzte Mindestquote von 67,6 Prozent knapp übertroffen. Nun fehlen noch die Genehmigungen von Aufsichtsbehörden für den Zusammenschluss. Diebold gab sich zuversichtlich, die Übernahme in diesem Sommer abzuschließen.
Aktionäre, die noch nicht auf das Angebot eingegangen sind, haben vom kommenden Mittwoch (30.3.) an das Recht, ihre Anteile im Rahmen der 14-tägigen Nachfrist noch zu den selben Konditionen einzureichen.
Zusammen mit den knapp 10 Prozent von der Gesellschaft gehaltenen eigene Aktien hat Diebold nun gut drei Viertel der Wincor-Nixdorf-Anteile sicher. Diebold kann somit einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen.
Aktionäre, die noch nicht auf das Angebot eingegangen sind, haben vom kommenden Mittwoch (30.3.) an das Recht, ihre Anteile im Rahmen der 14-tägigen Nachfrist noch zu den selben Konditionen einzureichen.
Zusammen mit den knapp 10 Prozent von der Gesellschaft gehaltenen eigene Aktien hat Diebold nun gut drei Viertel der Wincor-Nixdorf-Anteile sicher. Diebold kann somit einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen.
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