Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
München, 15. April 2024. Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der Telefónica Deutschland Holding AG („Telefónica Deutschland“) heute mitgeteilt, dass dem Antrag des Unternehmens auf Widerruf der Zulassung der Telefónica Deutschland Aktien (ISIN: DE000A1J5RX9) zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) stattgegeben wurde.
In Übereinstimmung mit dem Ende der Annahmefrist für das öffentliche Delisting Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH , deren alleinige Gesellschafterin die Telefónica, S.A. ist, wird das Delisting mit Ablauf des 18. April 2024 wirksam werden.
Nach diesem Zeitpunkt können die Aktien der Telefónica Deutschland nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden und die Zulassungsfolgepflichten entfallen.
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