Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Frankfurt am Main, 16. April 2024 – Der Vorstand der creditshelf AG (WKN A2LQUA, ISIN DE000A2LQUA5, Börsenkürzel CSQ, „creditshelf“) hat im Rahmen eines strukturierten Prozesses im Zuge des angeordneten Schutzschirmverfahren gem. § 270d Insolvenzordnung umfangreiche Gespräche mit potenziellen Investoren hinsichtlich eines Einstiegs und Zuführung neuer Finanzmittel zur Fortführung bzw. Übernahme des Geschäftsbetriebs geführt. Inzwischen liegen dem Vorstand konkrete und bindende Angebote von interessierten Parteien vor, die einen so genannten Asset Deal beinhalten, bei dem wesentliche Vermögensgegenstände aus der creditshelf Aktiengesellschaft auf eine Gesellschaft eines Investors übertragen würden. In diesem wahrscheinlichen Falle verbliebe die bestehende creditshelf Aktiengesellschaft als leere Hülle, deren Börsenzulassungsfolgepflichten möglicherweise nicht mehr vollumfänglich erfüllt werden könnten und die perspektivisch zu Gunsten ihrer Gläubiger liquidiert würde.
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