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Freitag, 3. November 2023

Restrukturierungsplan der Softline AG: Vorprüfungstermin am 13. November 2023

Amtsgericht Dresden
Restrukturierungsgericht

Aktenzeichen: 572 RES 1/23

Der Softline AG, Gutenbergplatz 1, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig, HRB 26381, vertreten durch den Vorstand Dennis Montanje, vertreten durch den Vorstand Holger Maul, ergeht am 27.10.2023 nachfolgende Entscheidung:

Beschluss:

Termin zur Vorprüfung des vorgelegten Restrukturierungsplans gemäß Antrag der Schuldnerin vom 01.09.2023 auf Vorprüfung (§ 46 StaRUG) wird bestimmt auf:

Montag, 13.11.2023, 11:00 Uhr, Saal C 301
Amtsgericht Dresden - Außenstelle -, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Durch diesen Beschluss werden die Planbetroffenen zum Termin geladen.

Der Vorprüfungstermin ist durch das Amtsgericht Dresden im Internet (www.restrukturierungsbekanntmachung.de) bekannt zu machen (§ 85 Abs, 1 Nr. 1 StaRUG). Ferner erfolgt über den Bundesanzeiger (mit europaweiter Verbreitung) eine öffentliche Bekanntmachung.

Hinweise:

1. Der Vorprüfungstermin ist nicht öffentlich. Es finden Einlasskontrollen statt.

Die Zutritts- und Teilnahmeberechtigung ist nur unter folgenden Voraussetzungen gegeben:

a)

Plan- und verfahrensbetroffen sind alle Aktionäre der Softline AG.

Zur Teilnahme am Vorprüfungstermin sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag des Vorprüfungstermins Aktionäre der Softline AG sind.

Die Aktionäre müssen ihren Anteilsbesitz bei Einlass zum Vorprüfungstermin nachweisen,

Als Nachweis genügt ein in Textform erstellter besonderer Nachweis eines zur Verwahrung von Wertpapieren in Deutschland zugelassenen Instituts in deutscher Sprache. Der Nachweis ist beim Einlass zum Vorprüfungstermin im Original vorzulegen.

Ist der Nachweis nicht auf den Tag des Vorprüfungstermins (also nicht auf den 13.11.2023) ausgestellt, so kann der Nachweis auf den Tag des Vorprüfungstermins durch eine Sperrbescheinigung des depotführenden Instituts, wonach die vom Aktionär gehaltenen Aktien bis zum Tag nach dem Vorprüfungstermin (also bis zum 14.11.2023) gesperrt gehalten werden, geführt werden.

Eine darüber hinausgehende vorherige Anmeldung zur Teilnahme am Vorprüfungstermin ist nicht erforderlich. Insbesondere muss der Nachweis weder dem Amtsgericht Dresden - Restrukturierungsgericht - noch der Schuldnerin vor dem Vorprüfungstermin zugehen.

Es werden auch bei vorheriger Mitteilung der Teilnahme keine Eintrittskarten zum Termin übersandt.

b)

Die Vertretung im Termin kann nur durch den Personenkreis des § 79 Abs. 2 ZPO erfolgen. Die Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 ZPO sind schriftlich nachzuweisen. 

c)

Soweit Sie als Planbetroffener an dem Vorprüfungstermin teilnehmen wollen, werden Sie gebeten, mitzubringen:

Ihren Bundespersonalausweis oder Reisepass;

bei Vertretung einer juristischen Person bzw. Handelsgesellschaft auch die entsprechende Vollmacht (im Original oder beglaubigter Abschrift) sowie ein aktueller Handelsregisterauszug (im Original oder beglaubigter Abschrift, nicht älter als 6 Monate) zum Nachweis der Vertretungsmacht;

bei Vertretung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts auch die entsprechende Vollmacht (im Original oder beglaubigter Abschrift) und ein Nachweis über die Vertretungsbefugnis des Ausstellers der Vollmacht.

Ansonsten tragen Sie das Risiko, nicht zur Teilnahme am Termin zugelassen zu werden.

d)

Da die Einlasskontrollen und die Prüfung der Teilnahme- und Stimmberechtigung vor Ort mitunter erhebliche Zeit in Anspruch nimmt, wird um frühzeitiges Erscheinen der Aktionäre gebeten (Einlass am Tag des Vorprüfungstermins ab 10:30 Uhr). 

e)

Gläubiger der Softline AG sind nicht plan- oder verfahrensbetroffen. Der Restrukturierungsplan sieht keinen Eingriff in Forderungen vor. Gläubiger sind daher auch nicht teilnahme- oder stimmberechtigt.

2. Der Vorprüfungstermin wird als physische Präsenzversammlung abgehalten ohne Möglichkeit der (virtuellen) Teilnahme von einem anderen Ort im Wege einer Bild- und Tonübertragung i.S.d. § 128a Abs. 1 ZPO.

3. Ton- und Bildaufzeichnungen sind nicht gestattet.

4. Der Termin und die Abstimmung kann auch dann durchgeführt werden, wenn nicht alle Planbetroffenen teilnehmen (§ 46 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 45 Abs. 3 S. 2 StaRUG).

5. Der Antrag der Schuldnerin vom 01.09.2023 auf Vorprüfung nebst den von der Schuldnerin eingereichten Anlagen (insbesondere der Entwurf des Restrukturierungsplans) liegt ab dem 30.10.2023 im D 241 des Amtsgerichts Dresden - Außenstelle -, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, für die Aktionäre zur Einsichtnahme aus zu den Sprechzeiten:

Montag bis Freitag (außer Mittwoch): 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag zusätzlich 13:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag zusätzlich 13:00 bis 15:30 Uhr.

Zur Einsichtnahme in den Antrag der Schuldnerin nebst Anlagen bei Gericht sind diejenigen Aktionäre, persönlich oder durch gemäß § 79 Abs. 2 ZPO Vertretungsbefugte, berechtigt, die am Tag der Einsichtnahme Aktionäre sind.

Die Aktionäre müssen ihren Anteilsbesitz bei der Einsichtnahme nachweisen.

Als Nachweis genügt ein in Textform erstellter besonderer Nachweis eines zur Verwahrung von Wertpapieren in Deutschland zugelassenen Instituts in deutscher Sprache. Der Nachweis ist beim Einlass zum Vorprüfungstermin im Original vorzulegen.

Ist der Nachweis nicht auf den Tag der Einsichtnahme ausgestellt, so kann der Nachweis auf den Tag der Einsichtnahme durch eine Sperrbescheinigung des depotführenden Instituts, wonach die vom Aktionär gehaltenen Aktien bis zum Tag nach der Einsichtnahme gehalten werden, geführt werden.

6. Eine Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Restrukturierungsplans ist auf der Internetseite der Schuldnerin eingestellt unter

https://www.softline-group.de/artikel/zusammenfassung-des-wesentlichen-inhalts-des-restrukturierungsplans/

7. Eine Bewirtung von Teilnehmern ist nicht vorgesehen.

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