Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung, MAR)
London, 10.11.2023 – Das Board of Directors der Air Berlin PLC i.I. teilt mit, dass die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse das Board of Directors der Air Berlin PLC i.I. und den Insolvenzverwalter über das Vermögen der Air Berlin PLC i.I. darüber informiert hat, dass die Frankfurter Wertpapierbörse derzeit den Widerruf der Zulassung der Stammaktien (ordinary shares) der Air Berlin PLC i.I. (ISIN GB00B128C026, WKN AB1000) zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse von Amts wegen gemäß § 39 Abs. 1 Börsengesetz prüft. Das Board of Directors der Air Berlin PLC i.I. hält es für überwiegend wahrscheinlich, dass die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse die Zulassung widerrufen wird. Wann und bezogen auf welchen Zeitpunkt der Widerruf erfolgt, ist derzeit noch ungewiss.
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