von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei dem Waggonvermieter VTG Aktiengesellschaft hatte das LG Hamburg bei dem Verhandlungstermin am 10. November 2022 mitgeteilt, dass nach vorläufiger Einschätzung ein Betrag von EUR 108,- als angemessene Lösung für eine vergleichsweise Beilegung zu sehen sei. Die Antragsgegnerin hat diesen Vorschlag einer gütlichen Beilegung nunmehr mit Schriftsatz vom 9. Juni 2023 abgelehnt.
Bei VTG kam die 
Hauptaktionärin Warwick Holding GmbH nur über ein sog. 
Wertpapierdarlehen der Joachim Herz Stiftung (ca. 15 % der Aktien) über 
die für einen Squeeze-out erforderliche Schwelle von 95 % der Aktien. 
Bei Warwick handelt es sich um ein Investitionsvehikel der Morgan 
Stanley Infrastructure Partners ("MSIP") und der OMERS Infrastructure 
(im Auftrag von OMERS, dem Pensionsplan für kommunale Mitarbeiter in der
 kanadischen Provinz Ontario). MSIP und die Joachim Herz Stiftung hatten 
ihre VTG-Beteiligung kurz nach der Durchführung des Squeeze-outs an eine
 Erwerbergruppe um den New Yorker Finanzinvestor Global Infrastructure 
Partners weiterverkauft (während OMERS beteiligt bleibt). Bei diesem 
Weiterverkauf wurde VTG deutlich höher bewertet als bei dem Squeeze-out. 
LG Hamburg, Az. 403 HKO 68/21
Rolle, T. u.a. ./. Warwick Holding GmbH
Rolle, T. u.a. ./. Warwick Holding GmbH
70 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Steffen Kraus, CausaConcilio Koch & Partner mbB Rechtsanwälte, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Warwick Holding GmbH:
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main 
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